Familiennachzug und Ehegattennachzug

Familiennachzug aus Uganda umfasst insbesondere:

6.1 Grundkategorien und allgemeine Struktur

Familiennachzug aus Uganda umfasst insbesondere:

  • Ehegattennachzug zu Deutschen und zu in Deutschland lebenden Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltstitel.
  • Kindernachzug (minderjährige unverheiratete Kinder) zu in Deutschland lebenden Eltern.
  • Elternnachzug zu minderjährigen deutschen Kindern.
  • Familiennachzug zu Schutzberechtigten (anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte).
  • Visum zur Eheschließung in Deutschland.

Die Botschaft Kampala verlangt für viele Familiennachzugsfälle eine Verifikation ugandischer Urkunden (z. B. Geburts‑, Heiratsurkunden). Hierfür ist ein Formular zur Dokumentenprüfung auszufüllen; die Botschaft leitet Prüfungen über Vertrauensanwälte/Behörden ein.

6.2 Ehegattennachzug

Voraussetzungen (allgemein nach AufenthG):

  • Gültige, nach deutschem Recht anerkannte Ehe.
  • Ehegatte in Deutschland besitzt deutschen Pass oder gültigen Aufenthaltstitel (z. B. Fachkraft, Blue‑Card, Niederlassungserlaubnis).
  • In der Regel ausreichender Wohnraum und gesicherter Lebensunterhalt des in Deutschland lebenden Ehepartners (Ausnahmen u. a. bei Deutschen oder Schutzberechtigten).
  • Sprachnachweis Deutsch A1 vor der Einreise, sofern keine gesetzliche Ausnahme (z. B. Ehepartner ist Blue‑Card‑Inhaber, Hochqualifizierter oder unmöglicher Spracherwerb).

Typische Dokumente (angelehnt an weltweite Merkblätter, ergänzt um ugandische Besonderheiten):

  • Nationales Visumantragsformular + Erklärung nach § 54 AufenthG.
  • Reisepass des Antragstellers + Kopien; ggf. ugandische Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige.
  • 2–3 biometrische Passfotos.
  • Kopie des deutschen Passes bzw. des Aufenthaltstitels und Passkopie des in Deutschland lebenden Ehepartners.
  • Heiratsurkunde (ugandisch, ggf. URSB‑Registrierung), ggf. Legalisation/Verifikation, beglaubigte Übersetzung in Deutsch/Englisch.
  • Geburtsurkunde des Antragstellers; ggf. Scheidungsurteile/ Sterbeurkunden früherer Ehepartner.
  • Meldebescheinigung des Ehepartners in Deutschland, Mietvertrag, Nachweise über Einkommen (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen), soweit erforderlich.
  • Nachweis Sprachniveau Deutsch A1 (Goethe‑Institut o. ä.), sofern erforderlich.

6.3 Kindernachzug

Für den Nachzug minderjähriger Kinder aus Uganda nach Deutschland gelten – abhängig vom Status der Eltern – erleichterte oder reguläre Bedingungen.

Dokumente (Auszug):

  • Nationaler Antrag + Erklärung § 54 AufenthG.
  • Reisepass des Kindes, biometrische Fotos.
  • Geburtsurkunde des Kindes (ggf. Verifikation/Legalisation, Übersetzung).
  • Heiratsurkunde der Eltern; Sorgerechtsnachweise (insbesondere, wenn nur ein Elternteil in Deutschland lebt).
  • Zustimmungserklärung des nicht mitziehenden Elternteils oder Gerichtsbeschluss zur alleinigen Sorge.
  • Nachweise des in Deutschland lebenden Elternteils (Pass, Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung, Mietvertrag, Einkommen) – abhängig von Rechtsgrundlage können Lebensunterhalts‑/Wohnraumanforderungen gelockert sein (z. B. bei deutschen Kindern).

6.4 Familiennachzug zu Schutzberechtigten

Mit Inkrafttreten des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte können enge Angehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Schutzberechtigter) unter bestimmten Kontingentregelungen nachziehen. Registrierung und Terminvergabe erfolgen teilweise über spezielle Wartelisten/Programme (IOM‑Family Assistance Programme).