3.1 Grundprinzip und Zuständigkeit
Nationale Visa (Kategorie D) werden für längerfristige Aufenthalte mit einem bestimmten Zweck erteilt, z. B. Studium, Arbeit, Familiennachzug, Forschung, Freiwilligendienst. Sie werden in der Regel für 90 Tage bis maximal 1 Jahr ausgestellt; nach Einreise in Deutschland muss bei der örtlichen Ausländerbehörde ein Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, EU‑Blue‑Card, Niederlassungserlaubnis etc.) beantragt werden.
Anträge auf nationale Visa sind direkt bei der Deutschen Botschaft Kampala nach Online‑Terminbuchung einzureichen. Für bestimmte Kategorien (Familiennachzug, Au‑Pair, FSJ/Freiwilligendienst, Praktika) erfolgt zunächst eine Registrierung auf einer elektronischen Warteliste, da die Nachfrage hoch ist.
3.2 Allgemeine Unterlagenstruktur nationaler Visa
Die Botschaft veröffentlicht für jeden Aufenthaltszweck Checklisten; grundsätzlich gilt:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes nationales Visumantragsformular („Application for a National Visa“) + „Declaration of True and Complete Information“ nach § 54 Abs. 2 Nr. 8, § 53 AufenthG.
- Gültiger Reisepass + 1 Kopie der Datenseite; bei Drittstaatsangehörigen: Nachweis eines gültigen ugandischen oder südsudanesischen Aufenthaltstitels.
- 2 aktuelle biometrische Passfotos (weißer Hintergrund).
- Lückenloser Lebenslauf (CV) in Deutsch oder Englisch.
- Nachweise zum Aufenthaltszweck (z. B. Hochschulzulassung, Arbeitsvertrag, Ausbildungsplatz, Heirats‑/Geburtsurkunden etc.).
- Finanzierungsnachweis (z. B. Sperrkonto, Stipendium, Arbeitsvertrag, Verpflichtungserklärung).
- Nachweis einer Krankenversicherung, die ab Einreise gilt (mindestens bis zur gesetzlichen Versicherung in Deutschland).
- Visumgebühr 75 € (37,50 € für Minderjährige), zahlbar in ugandischen Schilling, nicht erstattungsfähig.
Dokumente, die nicht Deutsch oder Englisch sind, müssen mit beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzung eingereicht werden. In vielen Familiennachzugsfällen werden ugandische Urkunden (Geburts‑, Heiratsurkunden) durch die Botschaft im Rahmen einer „Verification of Ugandan Documents“ überprüft, wofür zusätzliche Formulare und Gebühren anfallen können.