Selbständige, Unternehmer und Investoren

Deutschland erlaubt Drittstaatsangehörigen die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, wenn u. a. ein wirtschaftliches Interesse oder region…

Deutschland erlaubt Drittstaatsangehörigen die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, wenn u. a. ein wirtschaftliches Interesse oder regionaler Bedarf besteht, die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und die Finanzierung gesichert ist (§ 21 AufenthG).

Kernanforderungen für Unternehmer/Investoren:

  • Tragfähiger Geschäftsplan (Businessplan) mit Marktanalyse, Investitionsumfang, Beschäftigungseffekten.
  • Relevante unternehmerische Erfahrung und Qualifikation.
  • Nachweis gesicherter Finanzierung (Eigenkapital, Kreditzusagen, Investorenzusagen).
  • Positive Stellungnahme der zuständigen Industrie‑ und Handelskammer bzw. regionalen Wirtschaftsförderung.

Dokumente (Auszug):

  • Nationaler Visumantrag, Lebenslauf.
  • Businessplan, Finanzplan, Nachweise über vorhandenes Kapital.
  • Gesellschaftsvertrag/Entwürfe, ggf. bereits Gründungsdokumente.
  • Nachweis etwaiger Partnerschaften mit deutschen Unternehmen.

In der Praxis werden viele Details mit der deutschen Ausländerbehörde und Wirtschaftsförderung abgestimmt; der Antrag aus Uganda sollte so vollständig wie möglich sein, da die Botschaft die Unterlagen weiterleitet.