2.1 Zuständigkeit und Ablauf in Uganda
Für Aufenthalte bis 90 Tage in 180 Tagen im Schengen‑Raum (Tourismus, Besuch, Geschäftsreise, Messe, kurze Schulung etc.) benötigen ugandische Staatsbürger ein Schengen‑Visum (Kategorie C). Die Antragsannahme erfolgt ausschließlich über TLScontact in Kampala, nicht in der Botschaft; Ausnahmen gelten nur für Diplomaten‑ und Dienstpassinhaber Ugandas und Südsudans, die Schengen‑Anträge direkt bei der Botschaft stellen dürfen.
Typischer Ablauf:
- Online‑Konto bei TLScontact anlegen, Visakategorie wählen, VIDEX‑Antragsformular ausfüllen.
- Online‑Termin bei TLScontact buchen (Kalenderfunktion) und Bestätigung per E‑Mail erhalten.
- Unterlagen gemäß Checkliste zusammenstellen (Original + Kopien), inkl. lokaler Nachweise aus Uganda.
- Persönliche Vorsprache bei TLScontact in Kampala: Abgabe der Unterlagen, biometrische Daten, Bezahlung der Visa‑ und Servicegebühren.
- TLScontact leitet den Antrag an die Botschaft weiter; Entscheidung der Botschaft; Rückgabe des Passes über TLScontact.
2.2 Schengen‑Tourismus‑Visum (Tourist & Visitor)
Zweck: Urlaubsreisen, private Besuche, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen, kurzfristiger Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit.
Kernanforderungen und Dokumente (zusätzlich zu Standardunterlagen):
- Gültiger Reisepass (mind. 3 Monate über das geplante Rückreisedatum hinaus, max. 10 Jahre alt, mindestens 2 freie Seiten).
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Schengen‑Antragsformular (VIDEX) + „Declaration of accuracy of information“.
- 1–2 aktuelle biometrische Passfotos (nach Schengen‑Fotostandard, max. 6 Monate alt).
- Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts in Uganda: ugandischer Pass; Drittstaatsangehörige: gültiger ugandischer Aufenthaltstitel.
- Nachweis des Wohnsitzes in Uganda: z. B. aktuelle Strom‑ oder Wasserrechnung, Mietvertrag; jeweils Original + Kopie.
- Flugreservierung (Hin‑ und Rückflug); tatsächlicher Ticketkauf erst empfohlen, wenn Visum erteilt ist.
- Nachweis über Unterkunft für die gesamte Dauer (Hotelbuchung, Airbnb, Einladung eines Gastgebers mit Adresse etc.).
- Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckung von 30.000 € für den gesamten Schengen‑Raum und den gesamten Aufenthalt.
- Finanzierungsnachweise: aktuelle Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit Namen und Adresse des Kontoinhabers; bei Selbständigen zusätzlich Business‑Registrierung und Geschäfts‑Kontoauszüge.
- Nachweise über starke Bindungen an Uganda: Arbeitsvertrag + Arbeitgeberbestätigung (Urlaub, Position, Dauer), Studienbescheinigung, Eigentumsnachweise, Familiennachweise.
Gebührenstruktur und Bearbeitungszeiten:
- Standard‑Schengen‑Gebühr für Erwachsene: 90 €, Kinder 6–12 Jahre: 45 €, Kinder unter 6 Jahren: gebührenfrei.
- Zusätzlich Servicegebühr TLScontact (aktuell ca. UGX 162.000).
- Gebühren werden in ugandischen Schilling bezahlt und auch bei Ablehnung nicht erstattet.
- Typische Bearbeitungszeit: ca. 15 Kalendertage, gesetzlich maximal 45 Tage; frühzeitige Antragstellung (bis zu 6 Monate vor Reise) empfohlen.
2.3 Schengen‑Besuchsvisum (Familie/Freunde)
Das Besuchsvisum entspricht formal dem Touristenvisum, erfordert aber zusätzliche Belege zur Beziehung zwischen Antragsteller und der einladenden Person in Deutschland.
Zusätzliche Dokumente:
- Einladungsschreiben der einladenden Person mit Angaben zu Zweck, Dauer und Art des Besuchs, sowie Erklärung zur Unterbringung.
- Kopie des deutschen Personalausweises oder Passes der einladenden Person; bei Drittstaatsangehörigen: Kopie des deutschen Aufenthaltstitels.
- Optional: förmliche Verpflichtungserklärung („Verpflichtungserklärung nach §§ 66–68 AufenthG“) der einladenden Person, ausgestellt von der deutschen Ausländerbehörde, falls der Gastgeber die Kosten trägt.
- Nachweise der familiären Beziehung: Geburts‑, Heiratsurkunden, ggf. Dokumentenprüfung/Legalisation (siehe Abschnitt Familiennachzug und Dokumentenprüfung).
Gebühren und Bearbeitungszeiten wie beim Touristenvisum.
2.4 Schengen‑Geschäftsvisum (Business)
Zweck: Geschäftsreisen, Vertragsverhandlungen, Messen, Konferenzen, kurzfristige Schulungen ohne produktive Arbeit im engeren Sinne.
Zusätzlich erforderlich:
- Einladungsschreiben der deutschen Firma mit Zweck und Dauer des Aufenthalts sowie ggf. Übernahme von Kosten.
- Nachweis der Firma/Organisation in Deutschland (z. B. Handelsregisterauszug).
- Arbeitgeberbestätigung in Uganda (Position, Dauer der Beschäftigung, genehmigte Abwesenheit, Rückkehrabsicht).