Überblick: Zuständigkeit, Visumspflicht, Grundstruktur

Kenianische Staatsangehörige benötigen für jede Einreise nach Deutschland und den Schengen‑Raum ein Visum – sowohl für Kurzaufenthalte bis 9…

Stand: Mai 2026 – Gebühren geprüft. Bestätigt: Schengen‑Visum 90 € (Kinder ermäßigt 45 €), nationales Visum (D) 75 € (Minderjährige 37,50 €), Chancenkarte 75 €, Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte EU max. 100 €, Niederlassungserlaubnis 113–147 €. Beträge für Sperrkonto/Lebensunterhalt sowie tagesaktuelle Anforderungen bitte vor Antragstellung über die Deutsche Botschaft Nairobi bzw. das Auswärtige Amt verifizieren.

Kenianische Staatsangehörige benötigen für jede Einreise nach Deutschland und den Schengen‑Raum ein Visum – sowohl für Kurzaufenthalte bis 90 Tage (Schengen‑Visum, Kategorie C) als auch für längerfristige Aufenthalte (Nationalvisum, Kategorie D).

Zuständig für alle Antragsteller mit Wohnsitz in Kenia sowie für viele Antragsteller in Somalia, Burundi, Eritrea und auf den Seychellen ist die Deutsche Botschaft Nairobi. Schengen‑Visa werden ausschließlich über das externe Visa Application Centre von TLScontact in Nairobi beantragt; nationale Visa (D‑Visa) werden entweder über TLScontact (für viele standardisierte Kategorien) oder direkt bei der Botschaft (für bestimmte Sonderkategorien) beantragt.

Die wichtigsten Visakategorien für Kenia sind:

  • Schengen‑Visa (Tourismus, Besuch, Geschäftsreisen).
  • Nationale Visa zu Studium, Sprachkurs, Ausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen.
  • Arbeitsvisa für Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Hochschulabschluss, Jobseeker, Blue Card, Opportunity Card, kurzzeitige Beschäftigung und Sonderformen (z. B. religiöse/karitative Arbeit).
  • Familien‑ und Ehegattennachzug, Nachzug von Kindern, Familiennachzug zu Schutzberechtigten.
  • Au‑Pair‑Visa, Visa für Freiwilligendienste, Forscher/Wissenschaftler, Praktika, Schulbesuch.
  • Langfristige Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Blue Card, Niederlassungserlaubnis) nach Einreise in Deutschland.

Die rechtliche Grundlage ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Nationalvisa dienen als Einreisestempel und werden nach Ankunft in Deutschland in einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde umgewandelt.