Familiennachzug, Ehegattennachzug und Kinder

Ehegattennachzug zu Deutschen und zu Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltstitel.

12.1 Allgemeine Kategorien

Erfasst werden u. a.:

  • Ehegattennachzug zu Deutschen und zu Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltstitel.
  • Nachzug minderjähriger Kinder, Elternnachzug zu minderjährigen Deutschen.
  • Familiennachzug zu Schutzberechtigten (Refugees, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte).
  • Visum zur Eheschließung in Deutschland.

12.2 Ehegattennachzug – Dokumente (Auszug)

Laut Merkblatt „Family Reunion – Spouses“:

  • Reisepass + 2 Kopien der Datenseite; ggf. Aufenthaltserlaubnis im Wohnsitzland.
  • 2 VIDEX‑Anträge, 2 biometrische Fotos.
  • Pass/Aufenthaltstitelkopien des Ehegatten in Deutschland, Meldebescheinigung.
  • Heiratsurkunde (bei kenianischer Ehe: „Certificate of Marriage“ + „Certified Copy of Entry of Marriage“; ggf. Legalisation, Übersetzungen).
  • Scheidungsurteile/ Sterbeurkunden früherer Ehepartner.
  • Geburtsurkunde des Antragstellers.
  • Nachweis ausreichenden Wohnraums und gesicherten Lebensunterhalts (insbesondere bei Nachzug zu Drittstaatsangehörigen; durch Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag, Mietvertrag).
  • Sprachnachweis Deutsch A1, sofern keine gesetzliche Ausnahme (z. B. Ehepartner ist Blue‑Card‑Inhaber, Hochqualifizierter).
  • Krankenversicherung; Gebühren 75 € (ggf. gebührenfrei bei Deutschen); Wartezeit auf Termin laut Portal ca. 6 Monate.

12.3 Kindernachzug – Dokumente (Auszug)

Laut „Family Reunion – Children“:

  • Reisepass des Kindes, 2 Kopien der Datenseite.
  • VIDEX‑Antrag, 2 biometrische Fotos.
  • Geburtsurkunde des Kindes.
  • Heiratsurkunde der Eltern, Sorgerechts‑/Vormundschaftsnachweise.
  • Zustimmungserklärung des nicht mitziehenden Elternteils oder Gerichtsbeschluss über Alleinsorge.
  • Pass/Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Elternteils, Meldebescheinigung, Mietvertrag.
  • Nachweis Krankenversicherung, ggf. Schul-/Kita‑Platz; Gebühr 37,50 € (bzw. gebührenfrei in bestimmten Konstellationen).

12.4 Familiennachzug zu Schutzberechtigten

Spezialverfahren mit vereinfachten Bedingungen (z. B. weniger strengen Anforderungen an Lebensunterhalt/Wohnraum) für Angehörige von Schutzberechtigten, mit separatem Merkblatt „Visa for Family Reunion with a Minor entitled to Protection“.

Wartezeiten sind erfahrungsgemäß lang (mehrere Monate), da u. a. das BAMF und Ausländerbehörden beteiligt sind.