12.1 Allgemeine Kategorien
Erfasst werden u. a.:
- Ehegattennachzug zu Deutschen und zu Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltstitel.
- Nachzug minderjähriger Kinder, Elternnachzug zu minderjährigen Deutschen.
- Familiennachzug zu Schutzberechtigten (Refugees, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte).
- Visum zur Eheschließung in Deutschland.
12.2 Ehegattennachzug – Dokumente (Auszug)
Laut Merkblatt „Family Reunion – Spouses“:
- Reisepass + 2 Kopien der Datenseite; ggf. Aufenthaltserlaubnis im Wohnsitzland.
- 2 VIDEX‑Anträge, 2 biometrische Fotos.
- Pass/Aufenthaltstitelkopien des Ehegatten in Deutschland, Meldebescheinigung.
- Heiratsurkunde (bei kenianischer Ehe: „Certificate of Marriage“ + „Certified Copy of Entry of Marriage“; ggf. Legalisation, Übersetzungen).
- Scheidungsurteile/ Sterbeurkunden früherer Ehepartner.
- Geburtsurkunde des Antragstellers.
- Nachweis ausreichenden Wohnraums und gesicherten Lebensunterhalts (insbesondere bei Nachzug zu Drittstaatsangehörigen; durch Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag, Mietvertrag).
- Sprachnachweis Deutsch A1, sofern keine gesetzliche Ausnahme (z. B. Ehepartner ist Blue‑Card‑Inhaber, Hochqualifizierter).
- Krankenversicherung; Gebühren 75 € (ggf. gebührenfrei bei Deutschen); Wartezeit auf Termin laut Portal ca. 6 Monate.
12.3 Kindernachzug – Dokumente (Auszug)
Laut „Family Reunion – Children“:
- Reisepass des Kindes, 2 Kopien der Datenseite.
- VIDEX‑Antrag, 2 biometrische Fotos.
- Geburtsurkunde des Kindes.
- Heiratsurkunde der Eltern, Sorgerechts‑/Vormundschaftsnachweise.
- Zustimmungserklärung des nicht mitziehenden Elternteils oder Gerichtsbeschluss über Alleinsorge.
- Pass/Aufenthaltstitel des in Deutschland lebenden Elternteils, Meldebescheinigung, Mietvertrag.
- Nachweis Krankenversicherung, ggf. Schul-/Kita‑Platz; Gebühr 37,50 € (bzw. gebührenfrei in bestimmten Konstellationen).
12.4 Familiennachzug zu Schutzberechtigten
Spezialverfahren mit vereinfachten Bedingungen (z. B. weniger strengen Anforderungen an Lebensunterhalt/Wohnraum) für Angehörige von Schutzberechtigten, mit separatem Merkblatt „Visa for Family Reunion with a Minor entitled to Protection“.
Wartezeiten sind erfahrungsgemäß lang (mehrere Monate), da u. a. das BAMF und Ausländerbehörden beteiligt sind.