5.1 Berufsausbildung (duale Ausbildung, § 16a AufenthG)
Zweck: Qualifizierte Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in Deutschland; Antragstellung via TLScontact.
Voraussetzungen:
- Ausbildungsplatz/Vertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb.
- In der Regel Deutschkenntnisse auf B1‑Niveau (mindestens A2, wenn vorbereitender Sprachkurs geplant), je nach Beruf/Träger.
- Ausreichende finanzielle Mittel: Ausbildungsvergütung oder Kombination aus Vergütung + Sperrkonto.
Unterlagen: Ausbildungsvertrag (Dauer, Vergütung, Arbeitsort), Schulabschlüsse (KCSE, ggf. weitere), Sprachnachweise, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Finanzierungsnachweise, Krankenversicherung.
5.2 Praktika und Trainingsprogramme
Zweck: Studium‑bezogene EU‑Praktika oder betriebliche Trainingsprogramme; geregelt in §§ 16e, 15 BeschV; Antragsannahme über TLScontact.
Dokumente umfassen u. a.: Praktikumsvertrag (Dauer, Vergütung, Aufgaben), Nachweis des Studienbezugs in Kenia/anderswo, Finanzierungsnachweise, Krankenversicherung und ggf. Zustimmung der Bundesagentur.
5.3 Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG)
Siehe auch Fachkräfte‑Kapitel: Visum zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland, wenn der ausländische Berufsabschluss noch nicht vollständig anerkannt ist; erfordert Anerkennungsbescheid mit festgestellten Defiziten, ggf. Anerkennungspartnerschaft mit Arbeitgeber.