4.1 Visum für Hochschulstudium (§ 16b AufenthG)
Zweck: Bachelor‑/Master‑/PhD‑Studium an einer anerkannten Hochschule oder Studienkolleg in Deutschland.
Zentrale Voraussetzungen:
- Hochschulzugangsberechtigung (z. B. KCSE + ggf. weitere Qualifikation, je nach Anerkennung).
- Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule (oder Bedingungs‑/Bewerberzulassung, Studienkollegzusage).
- Gesicherte Finanzierung (Sperrkonto, Verpflichtungserklärung oder Stipendium) in Höhe des jährlichen Regelbedarfs (aktuell mind. ca. 11.208 € bzw. 934 €/Monat – je nach Jahr; genaue Summe siehe Merkblatt).
- Ausreichende Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache (Deutsch/Englisch) gemäß Studienvorgaben.
Dokumentenliste (Auszug):
- Reisepass + 1 Kopie; bei Drittstaatern: kenianische Aufenthaltserlaubnis.
- 1–2 VIDEX‑Antragsformulare, biometrische Fotos.
- Zulassungsschreiben der Hochschule/Studienkolleg.
- Nachweise Schul‑ und Hochschulabschlüsse (Zeugnisse, Transkripte, Übersetzungen).
- Finanzierungsnachweise (Sperrkonto‑Bestätigung, Verpflichtungserklärung, Stipendienzusage mit Höhe und Dauer).
- Lückenloser Lebenslauf, Motivationsschreiben (Erwartungen, Karrierepläne, Rückkehrperspektive).
- Krankenversicherung (mindestens für die ersten 90 Tage ab Einreise).
4.2 Studienbewerber‑/Studienvorbereitungsvisum
Für Bewerber, die erst Aufnahmeprüfungen/Studienkolleg absolvieren oder Zulassung abwarten, gibt es spezielle Unterkategorien; Unterlagen ähneln dem Studienvisum, Schwerpunkt liegt stärker auf Bewerbungs‑/Vorbereitungsnachweisen (z. B. Uni‑Assist‑Kommunikation).
4.3 Stipendienvisum
Ein eigenes „Stipendienvisum“ existiert nicht; Stipendiaten nutzen das reguläre Studienvisum, legen jedoch als Finanzierungsnachweis eine Stipendienzusage (z. B. DAAD, Stiftungen) vor, die klar Höhe, Dauer und Leistungsumfang beschreibt.
4.4 Sprachkursvisa
Isoliertes Sprachkursvisum (nicht studienvorbereitend):
- Intensivsprachkurs mit mindestens 18 Unterrichtseinheiten/Woche.
- Übliche Dauer 3–12 Monate.
- Zweckwechsel (z. B. im Inland vom Sprachkurs in Studium/Arbeit) ist grundsätzlich nicht vorgesehen – gesondertes Studienvisa notwendig.
Dokumente (Auszug):
- Kursanmeldebestätigung mit Angaben zu Dauer, Stundenumfang, Kosten.
- Zahlungsnachweis für Kursgebühren.
- Finanzierungsnachweise (z. B. Sperrkonto ca. 10.332 € oder Verpflichtungserklärung).
- Bildungsnachweise, Lebenslauf, Motivationsschreiben.
Sprachkurs + anschließendes Studium: Eigene Merkblätter (kombiniertes Visum), bei denen bereits vorgesehen ist, dass ein vorbereitender Sprachkurs vor Studienbeginn absolviert wird.