Studium, Stipendium und Sprachkurse

Zweck: Bachelor‑/Master‑/PhD‑Studium an einer anerkannten Hochschule oder Studienkolleg in Deutschland.

4.1 Visum für Hochschulstudium (§ 16b AufenthG)

Zweck: Bachelor‑/Master‑/PhD‑Studium an einer anerkannten Hochschule oder Studienkolleg in Deutschland.

Zentrale Voraussetzungen:

  • Hochschulzugangsberechtigung (z. B. KCSE + ggf. weitere Qualifikation, je nach Anerkennung).
  • Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule (oder Bedingungs‑/Bewerberzulassung, Studienkollegzusage).
  • Gesicherte Finanzierung (Sperrkonto, Verpflichtungserklärung oder Stipendium) in Höhe des jährlichen Regelbedarfs (aktuell mind. ca. 11.208 € bzw. 934 €/Monat – je nach Jahr; genaue Summe siehe Merkblatt).
  • Ausreichende Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache (Deutsch/Englisch) gemäß Studienvorgaben.

Dokumentenliste (Auszug):

  • Reisepass + 1 Kopie; bei Drittstaatern: kenianische Aufenthaltserlaubnis.
  • 1–2 VIDEX‑Antragsformulare, biometrische Fotos.
  • Zulassungsschreiben der Hochschule/Studienkolleg.
  • Nachweise Schul‑ und Hochschulabschlüsse (Zeugnisse, Transkripte, Übersetzungen).
  • Finanzierungsnachweise (Sperrkonto‑Bestätigung, Verpflichtungserklärung, Stipendienzusage mit Höhe und Dauer).
  • Lückenloser Lebenslauf, Motivationsschreiben (Erwartungen, Karrierepläne, Rückkehrperspektive).
  • Krankenversicherung (mindestens für die ersten 90 Tage ab Einreise).

4.2 Studienbewerber‑/Studienvorbereitungsvisum

Für Bewerber, die erst Aufnahmeprüfungen/Studienkolleg absolvieren oder Zulassung abwarten, gibt es spezielle Unterkategorien; Unterlagen ähneln dem Studienvisum, Schwerpunkt liegt stärker auf Bewerbungs‑/Vorbereitungsnachweisen (z. B. Uni‑Assist‑Kommunikation).

4.3 Stipendienvisum

Ein eigenes „Stipendienvisum“ existiert nicht; Stipendiaten nutzen das reguläre Studienvisum, legen jedoch als Finanzierungsnachweis eine Stipendienzusage (z. B. DAAD, Stiftungen) vor, die klar Höhe, Dauer und Leistungsumfang beschreibt.

4.4 Sprachkursvisa

Isoliertes Sprachkursvisum (nicht studienvorbereitend):

  • Intensivsprachkurs mit mindestens 18 Unterrichtseinheiten/Woche.
  • Übliche Dauer 3–12 Monate.
  • Zweckwechsel (z. B. im Inland vom Sprachkurs in Studium/Arbeit) ist grundsätzlich nicht vorgesehen – gesondertes Studienvisa notwendig.

Dokumente (Auszug):

  • Kursanmeldebestätigung mit Angaben zu Dauer, Stundenumfang, Kosten.
  • Zahlungsnachweis für Kursgebühren.
  • Finanzierungsnachweise (z. B. Sperrkonto ca. 10.332 € oder Verpflichtungserklärung).
  • Bildungsnachweise, Lebenslauf, Motivationsschreiben.

Sprachkurs + anschließendes Studium: Eigene Merkblätter (kombiniertes Visum), bei denen bereits vorgesehen ist, dass ein vorbereitender Sprachkurs vor Studienbeginn absolviert wird.