Überblick: Zuständigkeit, Visumspflicht und Rechtsgrundlagen

Ghanaische Staatsbürger benötigen für jede Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum, unabhängig davon, ob sie kurzzeitig (bis 90 Ta…

Stand: Mai 2026 – Gebühren geprüft. Bestätigt: Schengen‑Visum 90 € (Kinder ermäßigt 45 €), nationales Visum (D) 75 € (Minderjährige 37,50 €), Chancenkarte 75 €, Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte EU max. 100 €, Niederlassungserlaubnis 113–147 €. Beträge für Sperrkonto/Lebensunterhalt sowie tagesaktuelle Anforderungen bitte vor Antragstellung über die Deutsche Botschaft Accra bzw. das Auswärtige Amt verifizieren.

Ghanaische Staatsbürger benötigen für jede Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum, unabhängig davon, ob sie kurzzeitig (bis 90 Tage) oder langfristig einreisen möchten. Zuständig für Visumanträge von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Ghana, Liberia und Sierra Leone ist die Deutsche Botschaft in Accra, deren Konsular‑ und Visastelle alle Schengen‑ und Nationalvisa für diese drei Länder bearbeitet.

Die wichtigsten Visaarten im Kontext Ghana → Deutschland sind:

  • Schengen‑Visa (Kurzaufenthalte bis 90 Tage, z. B. Tourismus, Besuch, Geschäftsreise).
  • Nationale Visa (Aufenthalte über 90 Tage, z. B. Studium, Ausbildung, Arbeit/Fachkräfte, Familiennachzug, Au‑pair, Freiwilligendienst, Forschung).

Rechtliche Grundlagen:

  • Aufenthaltsgesetz (AufenthG), inkl. englischer Fassung „Act on the Residence, Economic Activity and Integration of Foreigners in the Federal Territory“.
  • Schengener Visakodex, Verordnung (EG) Nr. 810/2009, englische konsolidierte Fassung.
  • Beschäftigungsverordnung (BeschV) in englischer Fassung („Ordinance on the Employment of Foreigners“).
  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz, umgesetzt durch Änderungen im AufenthG und in der BeschV (übersichtlich auf „Make it in Germany“ erläutert).