Rolle ghanaischer Arbeitgeber, Universitäten und deutscher Partner

Ghanaische Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter bei der Visumbeantragung unterstützen durch:

9.1 Ghanaische Arbeitgeber

Ghanaische Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter bei der Visumbeantragung unterstützen durch:

  • Offizielle Arbeitsbestätigungen (Position, Beschäftigungsdauer, Gehalt, Freistellungszeitraum, Rückkehrperspektive) für Schengen‑Geschäftsvisa und Nationalvisa.
  • Bereitstellung von Business‑Registrierungsdokumenten („Form A“), Steuerbescheinigungen und Nachweisen zu aktiven Geschäftsaktivitäten (Rechnungen, Frachtpapiere).
  • Bestätigungen über betriebliche Weiterbildung in Deutschland (zur Begründung von Trainingsvisa).

9.2 Ghanaische Hochschulen und Behörden

Ghanaische Universitäten/Colleges können unterstützen durch:

  • Ausstellung von Originalzeugnissen und Notenabschriften.
  • Bestätigungen über Student‑Status, Pflichtpraktika, Studienunterbrechungen.
  • Empfehlungsschreiben (insbesondere bei Stipendienprogrammen).

Lokale Behörden wie das Births and Deaths Registry oder Notariate stellen/korrigieren Urkunden und Legalisierungen, die für Familiennachzug und Dokumentenprüfung wichtig sind.

9.3 Deutsche Arbeitgeber

Deutsche Arbeitgeber haben zentrale Bedeutung in Fachkräfte‑ und Blue‑Card‑Verfahren:

  • Erstellung detaillierter Arbeitsverträge mit Aufgabenbeschreibung, Gehalt, Arbeitszeit, Arbeitsort.
  • Ausfüllen der Formulare „Declaration regarding a contract of employment“ für Arbeitsvisa.
  • Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ANABIN, ZAB‑Gutachten).
  • Teilnahme am beschleunigten Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde, um Bearbeitungszeiten zu verkürzen.

9.4 Deutsche Familienangehörige

In Familiennachzugsfällen unterstützen deutsche oder in Deutschland lebende Familienmitglieder u. a. durch:

  • Einladungsschreiben und ggf. Verpflichtungserklärung für Schengen‑Besuchsvisa.
  • Bereitstellung von Meldebescheinigungen, Mietverträgen, Gehaltsnachweisen für Familiennachzug.
  • Kooperation bei der Dokumentenverifikation (Bereitstellung zusätzlicher Informationen, Begleitung beim Behördenkontakt in Deutschland).