9.1 Ghanaische Arbeitgeber
Ghanaische Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter bei der Visumbeantragung unterstützen durch:
- Offizielle Arbeitsbestätigungen (Position, Beschäftigungsdauer, Gehalt, Freistellungszeitraum, Rückkehrperspektive) für Schengen‑Geschäftsvisa und Nationalvisa.
- Bereitstellung von Business‑Registrierungsdokumenten („Form A“), Steuerbescheinigungen und Nachweisen zu aktiven Geschäftsaktivitäten (Rechnungen, Frachtpapiere).
- Bestätigungen über betriebliche Weiterbildung in Deutschland (zur Begründung von Trainingsvisa).
9.2 Ghanaische Hochschulen und Behörden
Ghanaische Universitäten/Colleges können unterstützen durch:
- Ausstellung von Originalzeugnissen und Notenabschriften.
- Bestätigungen über Student‑Status, Pflichtpraktika, Studienunterbrechungen.
- Empfehlungsschreiben (insbesondere bei Stipendienprogrammen).
Lokale Behörden wie das Births and Deaths Registry oder Notariate stellen/korrigieren Urkunden und Legalisierungen, die für Familiennachzug und Dokumentenprüfung wichtig sind.
9.3 Deutsche Arbeitgeber
Deutsche Arbeitgeber haben zentrale Bedeutung in Fachkräfte‑ und Blue‑Card‑Verfahren:
- Erstellung detaillierter Arbeitsverträge mit Aufgabenbeschreibung, Gehalt, Arbeitszeit, Arbeitsort.
- Ausfüllen der Formulare „Declaration regarding a contract of employment“ für Arbeitsvisa.
- Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ANABIN, ZAB‑Gutachten).
- Teilnahme am beschleunigten Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde, um Bearbeitungszeiten zu verkürzen.
9.4 Deutsche Familienangehörige
In Familiennachzugsfällen unterstützen deutsche oder in Deutschland lebende Familienmitglieder u. a. durch:
- Einladungsschreiben und ggf. Verpflichtungserklärung für Schengen‑Besuchsvisa.
- Bereitstellung von Meldebescheinigungen, Mietverträgen, Gehaltsnachweisen für Familiennachzug.
- Kooperation bei der Dokumentenverifikation (Bereitstellung zusätzlicher Informationen, Begleitung beim Behördenkontakt in Deutschland).