2.1 Zuständigkeit und allgemeiner Ablauf
Ein Schengen‑Visum ist für kurzfristige Aufenthalte bis 90 Tage innerhalb eines 180‑Tage‑Zeitraums in den Schengen‑Staaten vorgesehen (Tourismus, Besuch, Geschäftsreise, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen). Die Deutsche Botschaft Accra ist für Schengen‑Visaanträge von Personen zuständig, die in Ghana, Liberia oder Sierra Leone leben, und bearbeitet außerdem im Auftrag Estlands auch Schengen‑Anträge für Reisen nach Estland.
Standardablauf für Antragsteller aus Ghana:
- Online‑Termin über das Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts in der Kategorie „Short term visa/Schengen visa“ buchen.
- Schengen‑Antragsformular (VIDEX) online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.
- Vollständige Unterlagen gemäß Merkblatt (Original + Kopie, in angegebener Reihenfolge) zusammenstellen.
- Persönliche Vorsprache bei der Botschaft: Abgabe der Unterlagen, biometrische Daten, Zahlung der Gebühr in GHS oder per Kreditkarte.
- Prüfung des Antrags durch die Botschaft; Bearbeitungsdauer in der Regel ca. 14 Tage, längstens 45 Tage gemäß Schengener Visakodex.
Die Gebühr für Schengen‑Visa beträgt 90 €, zahlbar in Ghana Cedi zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft oder per Kreditkarte (Visa/Mastercard); die Bearbeitungszeit in Accra wird mit etwa 14 Tagen angegeben.
2.2 Schengen‑Touristenvisum
Zweck: Urlaub, Rundreise, Sightseeing, Besuche von Sehenswürdigkeiten, Teilnahme an kurzen touristischen Programmen (ohne Erwerbstätigkeit).
Erforderliche Unterlagen (Auszug nach „Visitors“-Merkblatt):
- Vollständig ausgefülltes, ausgedrucktes und unterschriebenes Schengen‑Visumantragsformular.
- Gültiger Reisepass (mindestens 3 Monate über das Ende des geplanten Aufenthalts hinaus gültig, nicht älter als 10 Jahre, mit mindestens 2 freien Seiten) + Kopie der Datenseite.
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto (weißer Hintergrund, max. 6 Monate alt).
- Original Geburtsurkunde des Antragstellers (erste Registrierung) + Kopie.
- Frühere Pässe, falls vorhanden.
- Flugreservierung für Hin‑ und Rückflug (Ticketkauf erst nach Visumerteilung empfohlen).
- Visagebühr 90 €, zahlbar in GHS oder per Kreditkarte.
- Reisekrankenversicherung für die komplette Reise, gültig für alle Schengen‑Staaten, Mindestdeckung 30.000 €.
- Nachweis über Unterkunft (Hotelbuchung, Reisebestätigung, Einladung mit Adresse).
- Nachweise über soziale und wirtschaftliche Bindungen in Ghana: Heiratsurkunde und Geburtsurkunden von Kindern; aktuelle persönliche Kontoauszüge der letzten 3 Monate; bei Schülern/Studenten: Schul‑/Uni‑Bescheinigung mit bezahlten Gebühren und Zeugnissen; bei Angestellten: Einführungsbrief des Arbeitgebers und Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate; bei Selbständigen: Business‑Registrierung, „Form A“, Steuerbescheinigung, Nachweise über aktives Geschäft (Frachtpapiere, Importdokumente, Rechnungen).
Finanzielle Mittel müssen in Form eines persönlichen, weltweit zugänglichen Bankkontos nachgewiesen werden; Kontoauszüge und Lohnabrechnungen dienen als Nachweis.
2.3 Schengen‑Besuchsvisum (Familie/Freunde)
Zweck: Besuch von Verwandten oder Freunden in Deutschland bzw. im Schengen‑Raum.
Zusätzlich zu den Standardunterlagen für Touristenvisa sind einzureichen:
- Einladungsschreiben der einladenden Person in Deutschland (Zweck, Dauer, Beziehung, Unterkunftsangaben).
- Kopie des deutschen Passes/Personalausweises oder Aufenthaltstitels des Gastgebers.
- Gegebenenfalls Nachweise der familiären Beziehung (Geburts‑, Heiratsurkunden).
- Bei Besuch einer Beerdigung: Sterbeurkunde der verstorbenen Person und Bestätigung des Bestattungsinstituts.
Die Kosten der Reise müssen grundsätzlich vom Antragsteller gedeckt werden; nur persönliche, weltweit zugängliche Bankkonten sind als Finanzierungsnachweis zulässig.
2.4 Schengen‑Geschäftsvisum
Zweck: Geschäftsreisen, Vertragsverhandlungen, Messe‑ und Konferenzbesuche, kurzzeitige Schulungen ohne dauerhafte Erwerbstätigkeit in Deutschland.
Zusätzlich zu den Standardunterlagen:
- Einladungsschreiben eines deutschen Unternehmens mit Zweck, Dauer und gegebenenfalls Kostenübernahme.
- Nachweis der geschäftlichen Tätigkeiten (z. B. Handelsregisterauszug, Firmenprofile).
- Schreiben des Arbeitgebers in Ghana (Position, Gehaltsangaben, Reisegrund, Bestätigung der Rückkehr).
Gebühren und Bearbeitungszeiten entsprechen dem Touristenvisum.