7.1 Allgemeine Struktur des Familiennachzugs
Für den Familiennachzug nach Deutschland (Ehegatten, Kinder, Eltern zu deutschen Kindern, Nachzug zu Schutzberechtigten, Eheschließung in Deutschland) ist ein nationales Visum erforderlich; die Botschaft Accra stellt eigene Informationsseiten und Merkblätter bereit.
Der Familiennachzug ist im Aufenthaltsgesetz geregelt (insbesondere §§ 27–36 AufenthG; englische Fassung: Chapter 3 „Residence for family reasons“).
7.2 Ehegattennachzug
Zweck: Nachzug des Ehepartners zu einer in Deutschland lebenden Person (deutscher Staatsangehöriger oder Drittstaatsangehöriger mit Aufenthaltstitel).
Voraussetzungen nach AufenthG:
- Wirksame, nach deutschem Recht anzuerkennende Ehe.
- Ehrlicher Wille zur ehelichen Lebensgemeinschaft.
- In der Regel ausreichender Wohnraum und gesicherter Lebensunterhalt des in Deutschland lebenden Ehepartners (Ausnahmen bei Deutschen/Schutzberechtigten).
- Sprachnachweis A1 Deutsch für nachziehenden Ehegatten, sofern keine gesetzliche Ausnahme (z. B. bei Hochqualifizierten/Blue‑Card‑Inhabern).
Typische Unterlagen (angelehnt an Family‑Reunion‑Merkblätter):
- Nationales Visumantragsformular + §‑54‑Erklärung.
- Reisepass des Antragstellers + Kopien.
- 2–3 biometrische Fotos.
- Heiratsurkunde (ghanaische Eheurkunde, ggf. Registrierung bei Births and Deaths Registry); je nach Fall Legalisation bzw. Dokumentenprüfung durch die Botschaft.
- Geburtsurkunde des Antragstellers; ggf. Scheidungs‑/Sterbeurkunden früherer Ehepartner.
- Kopie des Passes und Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Ehepartners; Meldebescheinigung und Mietvertrag; Gehaltsnachweise.
- Sprachnachweis Deutsch A1 (Goethe‑Zertifikat oder äquivalent).
7.3 Kindernachzug und Familiennachzug zu deutschen Kindern/Schutzberechtigten
Für minderjährige Kinder, Eltern deutscher Kinder und Angehörige von Schutzberechtigten gelten teils erleichterte Regeln (z. B. geringere Anforderungen an Lebensunterhalt/Wohnraum). Die Botschaft Accra ist auch in diesen Fällen zuständig und verlangt in der Regel Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde der Eltern, Sorgerechtsnachweise und ggf. Dokumentenprüfung.
7.4 Konsularportal für Familiennachzug
Die Botschaft hat den Familiennachzug schrittweise in das Consular Services Portal integriert; dort können Anträge online vorbereitet und Familienanträge gemeinsam eingereicht werden.