8.1 Daueraufenthalt/Niederlassungserlaubnis
Eine Daueraufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt‑EU) wird nicht bei der Botschaft beantragt, sondern nach mehreren Jahren Aufenthalt in Deutschland bei der Ausländerbehörde. Nationale Visa aus Ghana sind nur der Einstiegsweg; später gilt:
- Mindestaufenthaltszeiten (z. B. 4–5 Jahre, bei Blue‑Card verkürzt auf 21–33 Monate).
- Nachweis von Rentenversicherungsbeiträgen.
- Sprachkenntnisse (meist B1) und Integrationsleistungen.
- Gesicherter Lebensunterhalt, keine schweren Straftaten.
8.2 Blue‑Card‑Inhaber
Die EU‑Blue‑Card bietet einen besonderen Zugang zum Daueraufenthalt: Inhaber können unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach 21 Monaten (mit B1‑Deutsch) oder nach 33 Monaten (mit A1) eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Familienangehörige profitieren zudem von erleichterten Regeln (z. B. kein A1‑Sprachnachweis für Ehepartner vor Einreise).