Au‑Pair‑Visum und Freiwilligendienst

Zweck: Aufenthalt bei einer Gastfamilie in Deutschland zur Kinderbetreuung, leichten Hausarbeit und zum Spracherwerb, typischerweise 6–12 Mo…

6.1 Au‑Pair‑Visum

Zweck: Aufenthalt bei einer Gastfamilie in Deutschland zur Kinderbetreuung, leichten Hausarbeit und zum Spracherwerb, typischerweise 6–12 Monate.

Voraussetzungen laut Botschaft Accra:

  • Alter des Antragstellers: zwischen 18 und 26 Jahren.
  • Au‑Pair‑Aufenthalt: mindestens 6 Monate, höchstens 12 Monate.
  • Keine enge familiäre Verwandtschaft mit der Gastfamilie.
  • Gastfamilie spricht in der Regel Deutsch als Umgangssprache, mindestens ein deutscher/EU‑Staatsangehöriger im Haushalt.
  • Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) durch anerkanntes Zertifikat (z. B. Goethe‑Institut), sofern keine Ausnahme.

Dokumente (Auszug):

  • Au‑Pair‑Vertrag nach deutscher Standardvorlage (unterzeichnet von beiden Parteien).
  • Fragebogen der Gastfamilie.
  • Schul‑ und ggf. Ausbildungsnachweise des Antragstellers.
  • Lebenslauf, Motivationsschreiben.
  • Sprachnachweis A1.

Terminvergabe: Über eigene Kategorie „Au‑Pair/Freiwilligendienst“ im Terminvergabesystem (nur für in Ghana, Liberia oder Sierra Leone dauerhaft lebende Antragsteller).

6.2 Freiwilligendienst (z. B. FSJ/BFD/sonstige Programme)

Die Botschaft Accra vergibt separate Termine für Freiwillige; die konkreten Programme (FSJ, BFD, FÖJ, Europäischer Dienst etc.) folgen allgemeinen Regeln wie in anderen Ländern. Erforderlich sind vor allem: unterschriebener Freiwilligendienstvertrag, Angaben zum Träger und Einsatzort, Finanzierungsnachweise und ggf. Sprachnachweise.