6.1 Au‑Pair‑Visum
Zweck: Aufenthalt bei einer Gastfamilie in Deutschland zur Kinderbetreuung, leichten Hausarbeit und zum Spracherwerb, typischerweise 6–12 Monate.
Voraussetzungen laut Botschaft Accra:
- Alter des Antragstellers: zwischen 18 und 26 Jahren.
- Au‑Pair‑Aufenthalt: mindestens 6 Monate, höchstens 12 Monate.
- Keine enge familiäre Verwandtschaft mit der Gastfamilie.
- Gastfamilie spricht in der Regel Deutsch als Umgangssprache, mindestens ein deutscher/EU‑Staatsangehöriger im Haushalt.
- Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) durch anerkanntes Zertifikat (z. B. Goethe‑Institut), sofern keine Ausnahme.
Dokumente (Auszug):
- Au‑Pair‑Vertrag nach deutscher Standardvorlage (unterzeichnet von beiden Parteien).
- Fragebogen der Gastfamilie.
- Schul‑ und ggf. Ausbildungsnachweise des Antragstellers.
- Lebenslauf, Motivationsschreiben.
- Sprachnachweis A1.
Terminvergabe: Über eigene Kategorie „Au‑Pair/Freiwilligendienst“ im Terminvergabesystem (nur für in Ghana, Liberia oder Sierra Leone dauerhaft lebende Antragsteller).
6.2 Freiwilligendienst (z. B. FSJ/BFD/sonstige Programme)
Die Botschaft Accra vergibt separate Termine für Freiwillige; die konkreten Programme (FSJ, BFD, FÖJ, Europäischer Dienst etc.) folgen allgemeinen Regeln wie in anderen Ländern. Erforderlich sind vor allem: unterschriebener Freiwilligendienstvertrag, Angaben zum Träger und Einsatzort, Finanzierungsnachweise und ggf. Sprachnachweise.