Stand: Mai 2026 – Gebühren geprüft. Bestätigt: Schengen‑Visum 90 € (Kinder ermäßigt 45 €), nationales Visum (D) 75 € (Minderjährige 37,50 €), Chancenkarte 75 €, Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte EU max. 100 €, Niederlassungserlaubnis 113–147 €. Beträge für Sperrkonto/Lebensunterhalt sowie tagesaktuelle Anforderungen bitte vor Antragstellung über die Deutsche Botschaft Kampala bzw. das Auswärtige Amt verifizieren.
Ugandische Staatsbürger benötigen für jede Einreise nach Deutschland – sowohl für Kurzaufenthalte bis 90 Tage (Schengen‑Visum, Kategorie C) als auch für längerfristige Aufenthalte (Nationalvisum, Kategorie D) – ein Visum. Zuständig ist grundsätzlich die Deutsche Botschaft Kampala für Antragsteller mit rechtmäßigem gewöhnlichem Aufenthalt in Uganda oder Südsudan.
Die Botschaft Kampala hat die Entgegennahme von Schengen‑Anträgen (Kategorie C) an den externen Dienstleister TLScontact in Kampala ausgelagert; alle Schengen‑Anträge müssen dort nach vorheriger Online‑Terminvereinbarung eingereicht werden. Nationale Visa (Langzeitaufenthalte – Studium, Arbeit, Familiennachzug etc., Kategorie D) werden direkt bei der Botschaft Kampala nach vorheriger Online‑Terminbuchung beantragt.
Wesentliche Rechtsgrundlagen:
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – deutsche Fassung mit offizieller englischer Übersetzung.
- Beschäftigungsverordnung (BeschV) in englischer Übersetzung (Employment of Foreigners Ordinance).
- Fachkräfteeinwanderungsgesetz („Skilled Immigration Act“) – Änderungen im AufenthG/BeschV, Übersicht z. B. auf „Make it in Germany“.
Der Leitfaden behandelt systematisch:
- Schengen‑Tourismus‑, Besuchs‑ und Geschäftsvisa.
- Nationale Visa für Studium, Sprachkurse, Praktika.
- Arbeits‑ und Fachkräftevisa (inkl. Blue‑Card/hochqualifizierte Fachkräfte).
- Familien‑ und Ehegattennachzug.
- Grundlagen zu Daueraufenthalt/Niederlassungserlaubnis (in Deutschland zu beantragen).
- Selbständige/Unternehmer‑ und Investorenkonstellationen.