Rolle ugandischer Arbeitgeber und deutscher Partner

Ugandische Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter z. B. bei Schengen‑Geschäftsvisa, Trainings‑/Praktikumsvisa oder beim Übergang in eine Fachkr…

9.1 Ugandische Arbeitgeber

Ugandische Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter z. B. bei Schengen‑Geschäftsvisa, Trainings‑/Praktikumsvisa oder beim Übergang in eine Fachkraftposition unterstützen durch:

  • Arbeits‑ und Beschäftigungsbestätigungen (Position, Gehalt, Dauer der Beschäftigung, Freistellungszeitraum, Rückkehrperspektive).
  • Bescheinigungen über notwendige Trainingsmaßnahmen in Deutschland (Begründung der Reise, konkrete Programme).
  • Bereitstellung von Unternehmensregistrierungs‑ und Steuerunterlagen als Nachweise für Selbständige.

9.2 Deutsche Arbeitgeber

Deutsche Arbeitgeber sind bei Fachkräfte‑ und Arbeitsvisa zentrale Partner:

  • Erstellung detaillierter Arbeitsverträge mit Aufgabenbeschreibung, Gehalt (Bruttojahresgehalt), Arbeitszeit, Probezeit, Befristung.
  • Unterstützung bei der Qualifikationsanerkennung (z. B. Einleitung von ANABIN‑/ZAB‑Verfahren, Anerkennungspartnerschaften, ergänzende Qualifizierungsprogramme nach § 16d AufenthG).
  • Teilnahme am beschleunigten Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde, das Bearbeitungszeiten verkürzen kann.
  • Ausstellung Einladungsschreiben für Schengen‑Geschäftsvisa, Trainingsvisa und Vorbereitungsgespräche.

9.3 Deutsche Familienangehörige

Deutsche Staatsangehörige oder in Deutschland lebende ugandische Drittstaatsangehörige können Angehörige aus Uganda unterstützen durch:

  • Einladungsschreiben und ggf. Verpflichtungserklärungen für Schengen‑Besuchsvisa.
  • Bereitstellung aller Unterlagen für Familiennachzug (Meldebescheinigungen, Mietverträge, Einkommensnachweise, BAMF‑Bescheide bei Schutzberechtigten).
  • Kooperation bei der Dokumentenverifikation (Bereitstellung zusätzlicher Informationen, Kontakt zu Anwälten/Notaren).