9.1 Ugandische Arbeitgeber
Ugandische Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter z. B. bei Schengen‑Geschäftsvisa, Trainings‑/Praktikumsvisa oder beim Übergang in eine Fachkraftposition unterstützen durch:
- Arbeits‑ und Beschäftigungsbestätigungen (Position, Gehalt, Dauer der Beschäftigung, Freistellungszeitraum, Rückkehrperspektive).
- Bescheinigungen über notwendige Trainingsmaßnahmen in Deutschland (Begründung der Reise, konkrete Programme).
- Bereitstellung von Unternehmensregistrierungs‑ und Steuerunterlagen als Nachweise für Selbständige.
9.2 Deutsche Arbeitgeber
Deutsche Arbeitgeber sind bei Fachkräfte‑ und Arbeitsvisa zentrale Partner:
- Erstellung detaillierter Arbeitsverträge mit Aufgabenbeschreibung, Gehalt (Bruttojahresgehalt), Arbeitszeit, Probezeit, Befristung.
- Unterstützung bei der Qualifikationsanerkennung (z. B. Einleitung von ANABIN‑/ZAB‑Verfahren, Anerkennungspartnerschaften, ergänzende Qualifizierungsprogramme nach § 16d AufenthG).
- Teilnahme am beschleunigten Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde, das Bearbeitungszeiten verkürzen kann.
- Ausstellung Einladungsschreiben für Schengen‑Geschäftsvisa, Trainingsvisa und Vorbereitungsgespräche.
9.3 Deutsche Familienangehörige
Deutsche Staatsangehörige oder in Deutschland lebende ugandische Drittstaatsangehörige können Angehörige aus Uganda unterstützen durch:
- Einladungsschreiben und ggf. Verpflichtungserklärungen für Schengen‑Besuchsvisa.
- Bereitstellung aller Unterlagen für Familiennachzug (Meldebescheinigungen, Mietverträge, Einkommensnachweise, BAMF‑Bescheide bei Schutzberechtigten).
- Kooperation bei der Dokumentenverifikation (Bereitstellung zusätzlicher Informationen, Kontakt zu Anwälten/Notaren).