Arbeitsvisa, Fachkräfte und Qualifizierungsmaßnahmen

Ghanaische, liberianische und sierra‑leonische Staatsangehörige benötigen für jede Erwerbstätigkeit in Deutschland ein entsprechendes Arbeit…

5.1 Überblick: Arbeits‑ und Fachkräftevisa über Accra

Ghanaische, liberianische und sierra‑leonische Staatsangehörige benötigen für jede Erwerbstätigkeit in Deutschland ein entsprechendes Arbeits‑ bzw. Fachkräftevisum. Die Botschaft Accra bündelt unter „Employment and Qualification measures“ folgende Kategorien:

  • Visa für Fachkräfte.
  • Visa für Au‑Pair.
  • Visa für hochqualifizierte Personen / EU‑Blue‑Card.
  • Visa für Berufsausbildung und berufliche Weiterbildung.
  • Visa für Freiwilligendienst.
  • Visa für Forschung.
  • Visa für Opportunity Card (Chancenkarte).
  • Visa für Qualifizierungsmaßnahmen und Anerkennungspartnerschaften.
  • Visa für Pflegehilfskräfte.

Ein Teil dieser Anträge kann vollständig über das Consular Services Portal vorbereitet werden (Skilled Workers with academic background, Skilled Workers with recognized vocational training, Blue‑Card, Opportunity Card).

5.2 Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung oder Berufserfahrung

Für qualifizierte Fachkräfte mit Berufsabschluss oder einschlägiger Berufserfahrung gelten die Fachkräftebestimmungen des AufenthG und der BeschV; die Botschaft Accra verweist auf spezielle Merkblätter.

Grundvoraussetzungen:

  • Anerkannte qualifizierte Berufsausbildung oder nachgewiesene Berufserfahrung auf Fachkräfteniveau (Anerkennung in Deutschland oftmals erforderlich).
  • Konkretes Arbeitsplatzangebot (Arbeitsvertrag) mit Angaben zu Tätigkeit, Gehalt, Arbeitszeit und Dauer.
  • Gehalt und Arbeitsbedingungen entsprechen deutschen Standards; ggf. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gemäß BeschV.

Dokumente (Merkblatt „Visa for skilled workers“ – typisches Muster):

  • Gültiger Reisepass + Kopie.
  • Nationales Visumantragsformular + Erklärung nach § 54 AufenthG.
  • 3 biometrische Passfotos.
  • Lebenslauf.
  • Nachweise der beruflichen Qualifikation und Berufserfahrung (Diplome, Zertifikate, Arbeitszeugnisse), ggf. Anerkennungsbescheid.
  • Arbeitsvertrag/Job Offer.
  • Formular „Declaration regarding a contract of employment“ (durch Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben).
  • Ggf. Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
  • Sprachnachweise (Deutsch) nach Anforderungen des Arbeitgebers bzw. der Anerkennungsstelle.
  • Krankenversicherung, Visagebühr 75 € in GHS.

5.3 EU‑Blue‑Card (hochqualifizierte Fachkräfte)

Die EU‑Blue‑Card ist ein spezialisiertes Aufenthaltsrecht für ausländische Akademiker und gleichwertig Qualifizierte mit überdurchschnittlichem Einkommen. Die Botschaft Accra führt Blue‑Card‑Anträge unter „Visa for highly qualified / Blue Card EU“; parallele Regeln ergeben sich aus § 18g AufenthG.

Kernanforderungen:

  • Deutscher oder vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss (Vergleichbarkeit wird über ANABIN oder ZAB‑Gutachten festgestellt).
  • Konkreter Arbeitsvertrag für eine der Qualifikation entsprechende Tätigkeit, Mindestdauer 6 Monate.
  • Mindestbruttojahresgehalt: 50.700 € (allgemeine Schwelle 2026) oder 45.934,20 € für Mangelberufe und für Berufseinsteiger/Fälle mit BA‑Zustimmung.

Dokumente (zusätzlich zu Standardunterlagen):

  • Hochschulzeugnisse + Nachweis der Anerkennung/ Vergleichbarkeit.
  • Arbeitsvertrag mit Gehaltsangabe.
  • Ggf. BA‑Zustimmung bei Unterschreiten der allgemeinen Gehaltsschwelle.

Vorteile: schnellere Wege zur Niederlassungserlaubnis (in der Regel nach 21–33 Monaten), erleichterter Familiennachzug (kein A1‑Sprachnachweis für Ehegatten erforderlich) und hohe Mobilität innerhalb der EU.

5.4 Berufsausbildungsvisum (Vocational Training)

Zweck: Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in Deutschland.

Besonderheiten laut Merkblatt „Visa for Vocational Training“:

  • Ausbildungsvergütung muss mindestens 822 € netto/990 € brutto im ersten Jahr betragen (Stand gemäß Merkblatt); bei geringerer Vergütung ist zusätzlich ein Sperrkonto oder andere Finanzierungsnachweise erforderlich.
  • Alternativ: Schulische Ausbildung/Weiterbildung mit eigenem Finanzierungsnachweis.

Dokumente:

  • Ausbildungsvertrag mit Angaben zu Dauer, Vergütung, Arbeitsort.
  • Schulabschlüsse und ggf. Nachweis bisheriger Berufserfahrung.
  • Sprachkenntnisse (in der Regel Deutsch, oft mindestens B1).

5.5 Qualifizierungsmaßnahmen und Anerkennungspartnerschaften

Für Fälle, in denen eine ausländische Berufsqualifikation noch nicht vollständig anerkannt ist, ermöglichen das AufenthG und die BeschV die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen oder Anerkennungspartnerschaften in Deutschland. Die Botschaft Accra stellt dafür spezifische Merkblätter bereit.

Typische Unterlagen: Anerkennungsbescheid mit festgestellten Defiziten, Qualifizierungsplan, Vereinbarung mit deutschem Arbeitgeber/Träger, Finanzierungsnachweis und Krankenversicherung.

5.6 Opportunity Card (Chancenkarte)

Die Chancenkarte ist ein punktbasiertes System zur Arbeitsplatzsuche; Antragstellung ist über das Consular Services Portal möglich. Voraussetzungen und Punkte ergeben sich aus dem AufenthG (u. a. Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter, Bezug zu Deutschland); detaillierte Kriterien sind auf „Make it in Germany“ erläutert.