4.1 Visum für ein Hochschulstudium
Zweck: Bachelor‑, Master‑ oder Promotionsstudium an einer deutschen Hochschule oder Besuch eines Studienkollegs.
Kernvoraussetzungen:
- Ghanaische, liberianische oder sierra‑leonische Staatsangehörigkeit (oder gültiger Aufenthalt in diesen Ländern).
- Hochschulzugangsberechtigung (z. B. WASSCE/A‑Level, je nach Zulassungsentscheidung der Hochschule).
- Bedingungslose oder bedingte Zulassung einer deutschen Hochschule/Studienkollegs (Admission Letter).
- Nachweis gesicherter Finanzierung (z. B. Sperrkonto, Stipendium, Verpflichtungserklärung, gemischte Finanzierung).
Dokumente gemäß Merkblatt „Visa for Students“ (Auszug):
- Biometrischer Reisepass (mindestens 6 Monate gültig), im Original + Kopie.
- 1 biometrisches Foto (weiß, 3,5 × 4,5 cm, nicht älter als 6 Monate).
- Visagebühr 75 €, zahlbar in GHS oder per Kreditkarte.
- Zulassungsschreiben der Hochschule oder des Studienkollegs.
- Schul‑ und Hochschulzeugnisse (Original + Kopien, ggf. Übersetzungen).
- Finanzierungsnachweise (z. B. Sperrkonto mit jährlichem Mindestbetrag gemäß BAföG‑Satz, Stipendienbescheid mit Höhe und Dauer, Verpflichtungserklärung eines Sponsors, Kontoauszüge).
- Lebenslauf und Motivationsschreiben (Studienziele, berufliche Perspektiven, Rückkehrmotivation).
- Nachweis Krankenversicherung (Incoming‑Versicherung oder deutsche Studenteninversicherung ab Einreise).
Antragsablauf: Antrag wird vorzugsweise online über das Consular Services Portal gestellt (Formular, Upload der Unterlagen); nach Vorprüfung wird ein Termin zur persönlichen Vorsprache in der Botschaft vergeben. Alle Bewerber aus Liberia und Sierra Leone wählen im Portal „Ghana“ als Wohnsitzland und beantragen ebenfalls in Accra.
4.2 Sprachkursvisum (ohne Studienbezug)
Zweck: Teilnahme an einem intensiven Sprachkurs in Deutschland (z. B. Deutschkurse mit min. 18–20 Unterrichtsstunden/Woche) ohne direkten Studienbezug.
Besonderheiten:
- Antragstellung ausschließlich durch persönliche Vorsprache mit Termin über das Online‑Terminvergabesystem.
- Kursdauer üblicherweise 3–12 Monate; Zweckwechsel (z. B. in Studium oder Arbeit) ist rechtlich eingeschränkt und erfordert in der Regel spätere Titeländerung in Deutschland.
Dokumente (Auszug):
- Kursanmeldebestätigung mit Angaben zu Dauer, Umfang, Kosten.
- Zahlungsnachweis (Vorauszahlung oder Raten, je nach Sprachschule).
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Kontoauszüge).