Opportunity Card („Chancenkarte“, §§ 20a, 20b AufenthG)

Die Chancenkarte ermöglicht qualifizierten Drittstaatsangehörigen einen punktbasierten Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche mit bestimmten Erwer…

Die Chancenkarte ermöglicht qualifizierten Drittstaatsangehörigen einen punktbasierten Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche mit bestimmten Erwerbsmöglichkeiten; Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Consular Services Portal.

Für Kenia gilt:

  • Antrag online über das Portal; nach Vorprüfung Termin zur persönlichen Vorsprache an der Botschaft.
  • Voraussetzung sind u. a. anerkannte Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und auskömmliche Mittel – Details sind im Portal und auf „Make it in Germany“ beschrieben.
  • Dokumentenliste orientiert sich an Jobseeker/ Fachkräfte (Qualifikationsnachweise, Lebenslauf, Finanzierungsnachweis, Krankenversicherung, ggf. BA‑Zustimmung).