Freiwilligendienste (BFD, FSJ, FÖJ, Europäischer Freiwilligendienst)

Rechtsgrundlage: § 19c Abs. 1 AufenthG, § 14 BeschV bzw. § 19e AufenthG für europäischen Freiwilligendienst.

Rechtsgrundlage: § 19c Abs. 1 AufenthG, § 14 BeschV bzw. § 19e AufenthG für europäischen Freiwilligendienst.

Voraussetzungen:

  • Teilnahme an einem anerkannten Freiwilligendienst (BFD, FSJ, FÖJ oder europäischer Dienst), Dauer 6–18 (ausnahmsweise 24) Monate.
  • Ziel: Engagement fürs Gemeinwohl, Erwerb von Kompetenzen, Beitrag zur sozialen Kohäsion.

Dokumente:

  • Reisepass + Kopie, VIDEX‑Formular, biometrische Fotos.
  • Lebenslauf, Motivationsschreiben.
  • Vertrag/Agreement über den Freiwilligendienst (unterschrieben von allen relevanten Stellen – BAFzA/Träger/Koordinationsstellen).
  • Schul‑/Berufsqualifikationsnachweise, ggf. Referenzschreiben.
  • Nachweis der Rückkehrbereitschaft (Arbeitgeber‑/Uni‑Bestätigung).
  • Nachweis der sprachlichen Voraussetzungen oder Bestätigung, dass Freiwilligendienst ohne deutsche Sprachkenntnisse möglich ist; ansonsten anerkannte Sprachnachweise.
  • Krankenversicherung ab Einreise, Gebühr 75 €; Bearbeitungszeit 1–2 Monate, Wartezeit auf Termin laut Portal ca. 1 Jahr.