2.1 Zuständigkeit und Antragsweg
Für Aufenthalte bis 90 Tage in 180 Tagen (Urlaub, Besuch, Geschäftsreisen) benötigen kenianische Staatsangehörige ein Schengen‑Visum (Kategorie C). Die Botschaft Nairobi hat die Antragsentgegennahme für Schengen‑Visa vollständig an TLScontact ausgelagert, wo alle Unterlagen eingereicht werden; die Entscheidung trifft die Botschaft.
Ablauf: Online‑Registrierung bei TLScontact, Wahl des Reisezwecks, Terminbuchung, persönlicher Termin (Unterlagen, Biometrie, Gebühren), anschließende Bearbeitung durch die Botschaft und Rückgabe des Passes via TLScontact.
2.2 Schengen‑Touristenvisum
Zweck: Urlaubsreisen, Rundreisen, Kulturausflüge, Sportevents etc.
Kernunterlagen (zusätzlich zu Standarddokumenten):
- Reisepass (mindestens 3 Monate über das Ende des Aufenthalts hinaus gültig, max. 10 Jahre alt, mindestens 2 freie Seiten) + 1 Kopie der Datenseite.
- Vollständig ausgefülltes, unterschriebenes Schengen‑Antragsformular (VIDEX) + Erklärung nach § 54 AufenthG.
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto (3,5 × 4,5 cm, heller Hintergrund).
- Wohnsitznachweis in Kenia; Drittstaatsangehörige müssen eine gültige kenianische Aufenthaltserlaubnis vorlegen.
- Flugreservierung (Hin‑/Rückflug; Ticketkauf erst nach Visumerteilung empfohlen).
- Unterkunftsnachweis (Hotelbuchung, Reisepaket, Einladung eines Gastgebers mit Adresse etc.).
- Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckung von 30.000 € für alle Schengen‑Staaten und die gesamte Aufenthaltsdauer.
- Finanzierungsnachweis: Kontoauszüge der letzten 3 Monate (z. B. Bank, Mpesa) – offiziell bzw. bankseitig bestätigt; bei Selbstständigen zusätzlich Unternehmensregistrierung/CR‑Dokumente, Business‑Kontoauszüge.
- Nachweise der beruflichen/sozialen Bindungen in Kenia: Arbeitsvertrag + Bestätigung des Arbeitgebers, Studienbescheinigung, Nachweise zu Familie (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von Kindern).
Alle Unterlagen müssen im Original plus Kopie und in der Reihenfolge der Checkliste eingereicht werden; Dokumente in anderen Sprachen als Deutsch/Englisch benötigen beglaubigte Übersetzung.
Gebühren und Bearbeitungszeit: Schengen‑Gebühr 90 € für Erwachsene (reduziert für Kinder 6–12, frei für <6 Jahre), zahlbar in KES bei TLScontact, nicht erstattungsfähig; Bearbeitung ca. 15 Kalendertage, max. 45 Tage bei intensiver Prüfung.
2.3 Schengen‑Besuchsvisum (Familie/Freunde)
Zweck: Besuch von Verwandten oder Freunden in Deutschland für bis zu 90 Tage.
Zusatzunterlagen:
- Einladungsschreiben des Gastgebers (Zweck, Dauer, Beziehung, Aufenthaltsadresse).
- Kopie des Passes/Personalausweises des Gastgebers, bei Drittstaatsangehörigen zusätzlich Aufenthaltstitel.
- Originale förmliche Verpflichtungserklärung der Ausländerbehörde in Deutschland, falls der Gastgeber die Kosten übernimmt (nicht zwingend, wenn der Antragsteller ausreichende eigene Mittel nachweist).
- Nachweise der familiären Beziehung (Geburts‑, Heiratsurkunden).
Sonstige Anforderungen entsprechen dem Touristenvisum.
2.4 Schengen‑Geschäftsvisum
Zweck: Kurzfristige Geschäftsreisen (Verhandlungen, Messen, Schulungen, Konferenzen).
Zusätzlich benötigt:
- Einladungsschreiben des deutschen Unternehmens mit Zweck, Dauer, ggf. Kostenübernahme.
- Nachweis der Firma in Deutschland (z. B. Handelsregisterauszug).
- Arbeitgeberbestätigung aus Kenia (Position, Gehalt, genehmigte Abwesenheit, Rückkehrabsicht).
Richtlinien zu Gebühren und Bearbeitung wie beim Touristenvisum.