Nationale Visa: Allgemeines, Termine, Gebühren

Nationalvisa (D‑Visa) werden für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen mit einem bestimmten Zweck (Studium, Arbeit, Familiennachzug, Freiwillige…

3.1 Grundprinzip Nationalvisa

Nationalvisa (D‑Visa) werden für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen mit einem bestimmten Zweck (Studium, Arbeit, Familiennachzug, Freiwilligendienst, etc.) erteilt und gelten in der Regel zunächst für 90 Tage bis max. 1 Jahr. Nach Einreise müssen Inhaber bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen (Aufenthaltserlaubnis, Blue Card, ggf. Niederlassungserlaubnis zu einem späteren Zeitpunkt).

3.2 Kategorien mit Antragsabgabe über TLScontact

Folgende Nationalvisa‑Kategorien sind für Kenia komplett an TLScontact ausgelagert:

  • Berufsausbildung (§ 16a AufenthG).
  • Fortgeschrittene berufliche Ausbildung.
  • Praktika und Trainingsprogramme.
  • Hochschulstudium (§ 16b).
  • Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d).
  • Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a).
  • Fachkräfte mit Hochschulabschluss (§ 18b).
  • Forschung und Wissenschaft (§ 18d, § 19c BeschV).
  • EU‑Blue‑Card (§ 18g).
  • Personal auf Fahrgastschiffen.
  • Kurzzeit‑kontingentierte Beschäftigung (§ 19c i.V.m. BeschV).

Anträge werden über das Consular Services Portal vorbereitet, Unterlagen hochgeladen, Vorprüfung erfolgt online; anschließend Termin bei TLScontact zur Abgabe der Originale.

3.3 Kategorien mit Botschafts‑Termin (Wartelisten)

Andere Nationalvisa laufen über Wartelisten der Botschaft (Terminbuchung über das Online‑System):

  • Familiennachzug (inkl. Ehegatten, Kinder, Eheschließung in Deutschland) – eigene Warteliste.
  • Isolierter Sprachkurs (nicht studienvorbereitend).
  • Au‑Pair‑Visa.
  • Freiwilligendienst (BFD, FSJ, FÖJ, Europäischer Freiwilligendienst).
  • Beschäftigung aus religiösen/karitativen Gründen.
  • „Other employment“, Berufskraftfahrer, Re‑Entry, Schulbesuch u. a.

3.4 Gebühren und Bearbeitungszeiten (national)

Standardgebühr für nationale Visa: 75 € (37,50 € für Minderjährige), zahlbar in KES zum Kurs der Botschaft; bestimmte Familiennachzüge können gebührenfrei sein (z. B. Ehegatten/Kinder deutscher Staatsangehöriger). Bearbeitungszeiten: i. d. R. 1–2 Monate, oft länger wegen Beteiligung von Ausländerbehörden/Bundesagentur für Arbeit; Wartelisten zeigen Wartezeiten für Terminvergabe (z. B. 6 Monate Familiennachzug, 7 Monate isolierter Sprachkurs, 1 Jahr Au‑Pair/Freiwilligendienst).