Au‑Pair‑Visa

Zweck: Aufenthalt bei einer Gastfamilie zur Kinderbetreuung und zum Spracherwerb, Dauer 6–12 Monate.

Zweck: Aufenthalt bei einer Gastfamilie zur Kinderbetreuung und zum Spracherwerb, Dauer 6–12 Monate.

Voraussetzungen:

  • Alter 18–26 Jahre bei Antragstellung.
  • Keine familiäre Verwandtschaft mit der Gastfamilie.
  • Gastfamilie spricht Deutsch als Muttersprache; mind. ein Erwachsener deutscher/EU/ EWR/CH‑Staatsbürger aus deutschsprachigem Gebiet.
  • Au‑Pair muss Grundkenntnisse Deutsch (A1) nachweisen (anerkannter ALTE‑zertifizierter Test; in Kenia z. B. Goethe‑Institut, ÖSD).

Dokumente:

  • Reisepass + Kopie, VIDEX‑Anträge, biometrische Fotos.
  • Lebenslauf, Motivationsschreiben (Gründe, Nutzen, Pläne).
  • Au‑Pair‑Vertrag (BA‑Vorlage) unterschrieben von beiden Seiten.
  • Au‑Pair‑Fragebogen der Gastfamilie.
  • Meldebescheinigung der Gastfamilie (Haushaltszusammensetzung).
  • Schul‑/Ausbildungsnachweise (z. B. KCSE, ggf. höhere Abschlüsse), Arbeitszeugnisse.
  • Nachweise der Rückkehrbereitschaft (Arbeitgeber‑/Uni‑Bestätigung).
  • Sprachnachweis A1, Krankenversicherung für die gesamte Au‑Pair‑Zeit; Visumgebühr 75 €, Termin über Warteliste (Aktuell ca. 1 Jahr Wartezeit laut Terminportal).