Daueraufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt‑EU

Diese unbefristeten Titel werden nicht über die Botschaft Nairobi, sondern nach mehrjährigem Aufenthalt in Deutschland bei der Ausländerbehö…

Diese unbefristeten Titel werden nicht über die Botschaft Nairobi, sondern nach mehrjährigem Aufenthalt in Deutschland bei der Ausländerbehörde beantragt. Nationalvisa (z. B. Studium, Fachkräfte, Blue‑Card, Familiennachzug) sind der Einstieg; eine Niederlassungserlaubnis wird später bei Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen erteilt (Mindestaufenthalt, Rentenbeiträge, Sprach‑ und Integrationsleistungen).

Für Blue‑Card‑Inhaber gelten verkürzte Fristen (21–33 Monate), für andere Fachkräfte typischerweise 4–5 Jahre.